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   OVG Schleswig-Holstein, 25.01.1996 - 2 L 245/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.01.1996 - 2 L 245/94 (https://dejure.org/1996,14272)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.01.1996 - 2 L 245/94 (https://dejure.org/1996,14272)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 (https://dejure.org/1996,14272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 4 A 69/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.1996 - 2 L 245/94
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.03.1992 - 2 L 167/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.1996 - 2 L 245/94
    Die nochmalige Erhebung eines Beitrags für die erstmalige Herstellung ist jedoch ausgeschlossen, weil dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist (vgl. Urt. d. Senats v. 26. März 1992 - 2 L 167/91 - u. Urt. v. 13. Juli 1993 - 2 L 7/92 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 524 ff.).

    Nur solange nach dem Entwässerungskonzept die technischen Anlagen aus der Sicht des anschließbaren Grundstücks nicht funktionsfähig hergestellt sind, liegt noch ein Provisorium vor (vgl. Urt. d. Senats v. 26. März 1992,- 2 L 167/91 -, KStZ 92, 157 = Die Gemeinde 92, 322).

    Eine alte, ehemals endgültig hergestellte Anlage wird aber nicht dadurch zum Provisorium, daß eine neue geplant wird (Driehaus, a.a.O., Rdnr. 752; Urt. des Senats v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 aa0).

    Notwendig für die Heranziehung zu einem solchen "Ausbaubeitrag" wegen der Verbesserung der Entwässerungseinrichtung ist aber neben der Aufnahme dieses Abgabentatbestandes in der Satzung die Festsetzung eines besonderen Beitragssatzes, der wiederum auf einer gesonderten Kalkulation beruhen muß (Urt. des Senats v. 26.03.1992 - 2 L 167/91 -, aa0).

  • KreisG Erfurt, 30.01.1992 - 2 L 7/92
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.1996 - 2 L 245/94
    Die nochmalige Erhebung eines Beitrags für die erstmalige Herstellung ist jedoch ausgeschlossen, weil dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist (vgl. Urt. d. Senats v. 26. März 1992 - 2 L 167/91 - u. Urt. v. 13. Juli 1993 - 2 L 7/92 - Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 524 ff.).
  • VG Cottbus, 08.06.2011 - 6 K 1033/09

    Kanalanschlussbeitragssatzung der Stadt Cottbus vom 26. November 2008 wirksam

    Denn die Bedeutung des Abwasserbeseitigungskonzepts liegt vor allem, wenn nicht in erster Linie darin, beurteilen zu können, ob die technischen Anlagen aus Sicht des anschließbaren Grundstücks funktionsfähig hergestellt sind oder lediglich ein Provisorium vorliegt (in diesem Sinne auch OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, Gemeinde 1996, 302; auf diese Funktion des Abwasserbeseitigungskonzepts abstellend auch OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, zit. nach juris) bzw. darin, die Herstellung von der Verbesserung abzugrenzen (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 5. Juli 2007, a.a.O. und hierzu noch sogleich).
  • VG Cottbus, 03.11.2011 - 6 K 15/11

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Denn die Bedeutung des Abwasserbeseitigungskonzepts liegt vor allem, wenn nicht in erster Linie darin, beurteilen zu können, ob die technischen Anlagen aus Sicht des anschließbaren Grundstücks funktionsfähig hergestellt sind oder lediglich ein Provisorium vorliegt (in diesem Sinne auch OVG Schleswig- Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, Gemeinde 1996, 302; auf diese Funktion des Abwasserbeseitigungskonzepts abstellend auch OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, zit. nach juris) bzw. darin, die Herstellung von der Verbesserung abzugrenzen (vgl. OVG Sachsen- Anhalt, Urteil vom 5. Juli 2007, a.a.O. und hierzu noch sogleich).
  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1014/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Die Betriebsfertigkeit wird verneint, wenn es sich bei Teilen der Anlage um Provisorien handelt (vgl. zum Provisorium OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris und vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris, vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris und vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 30. November 2015 - 9 A 116/14 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2006 - 4 L 384/06

    Zur Vorliegen eines Abwasserbeseitigungskonzepts für die Herstellung einer

    Denn nur bei Vorliegen eines solchen Konzeptes kann festgestellt werden, ob den angeschlossenen Grundstücken mit der Widmung der Einrichtung eine dauerhaft gesicherte Anschlussmöglichkeit geboten wird oder ob es sich nur um ein Provisorium handelt (vgl. OVG LSA, Urt. v. 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 - OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 - jeweils zit. nach JURIS).

    Offen bleiben kann danach, ob - wovon das Verwaltungsgericht ausgegangen ist - das Abwasserbeseitigungskonzept für das gesamtes Gebiet der Körperschaft aufgestellt werden muss oder ob zumindest bis Inkrafttreten des § 151 Abs. 4 WG LSA i.d.F. der Bekanntmachung vom 12. April 2006 auch die Aufstellung eines Konzeptes für einen Gebietsteil und eine auf diesen Teil beschränkte Einrichtung möglich war (vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 25. Januar 1996, a.a.O.).

  • VG Cottbus, 20.12.2016 - 6 K 1015/13

    Erhebung von Abwasserbeiträgen für ein Hinterliegergrundstück

    Die Betriebsfertigkeit des öffentlichen Kanals liegt vor, wenn durch ihn die Abwässer des zu entsorgenden Grundstücks in hygienisch einwandfreier Weise abgeleitet werden und wenn der Träger der öffentlichen Anlage diese Leitungsstrecke für die Zwecke der Grundstücksentwässerung gewidmet hat (vgl. Grünewald in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Kommentar; § 8 Rn 542, 518) Die Betriebsfertigkeit wird verneint, wenn es sich bei Teilen der Anlage um Provisorien handelt (vgl. zum Provisorium OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12. Oktober 2011 - 4 L 140/09 -, juris, vom 5. Juli 2007 - 4 L 229/06 -, juris und vom 4. Dezember 2003 - 1 L 226/03 -, juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris, vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris und vom 13. Juli 1993 - 2 L 358/91 -, juris; VG Magdeburg, Urteil vom 30 November 2015 - 9 A 116/14 -, juris).
  • VG Schleswig, 16.01.2020 - 4 A 144/15

    Heranziehung zur Entrichtung eines Niederschlagswasseranschlussbeitrags; Bestehen

    Zwar ist dem Kläger im Ausgangspunkt darin zuzustimmen, dass ein einmal entstandener Beitrag für dasselbe Grundstück nicht zu einer anderen Zeit oder in einer anderen Höhe nochmals entstehen kann (OVG Schleswig, Urteil vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, Rn. 28 f.; Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, Rn. 33 - 34, juris).
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 107/17

    Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind

    Die nochmalige Erhebung eines Beitrags für die erstmalige Herstellung ist jedoch ausgeschlossen, weil dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, Rn. 28 f., juris; Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, Rn. 33 ff., juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 524 ff.).
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 93/17

    Anschlussbeitrag, Niederschlagswasserbeseitigung

    Die nochmalige Erhebung eines Beitrags für die erstmalige Herstellung ist jedoch ausgeschlossen, weil dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, Rn. 28 f., juris; Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, Rn. 33 ff., juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 524 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.2023 - 2 LA 80/19

    Herstellung einer Regenwasserkanalisation im Trennsystem

    Die technische, auch die grundlegende technische Änderung einer Einrichtung wird gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KAG durch die Tatbestände Erneuerung (eingeführt durch das Änderungsgesetz vom 30. November 2003, GVOBl S. 614), Ausbau und Umbau erfasst (vgl. dazu Urteile des Senats vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, juris Rn. 29 und vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, juris Ls 1 und Rn. 34; jeweils m. w. N.; a.A. bei Wesensänderung bzw. grundlegender Umgestaltung jeweils zum dortigen Landesrecht: OVG Koblenz, Urteil vom 23. August 2010 - 6 A 10558/10 -, juris Rn. 21 ff.; OVG Magdeburg, Urteil vom 20. August 2019 - 4 L 134/17 -, juris Leitsätze und Rn. 25, 34 ff. m. w. N. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung; nachfolgend BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 2021 - 9 C 10.20 -, juris Rn. 12-15 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 101/17

    Heranziehung zu einem Niederschlagswasseranschlussbeitrag

    Die nochmalige Erhebung eines Beitrags für die erstmalige Herstellung ist jedoch ausgeschlossen, weil dieses Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. März 1992 - 2 L 167/91 -, Rn. 28 f., juris; Urteil vom 25. Januar 1996 - 2 L 245/94 -, Rn. 33 ff., juris; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 524 ff.).
  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 108/17

    Anschlussbeiträge, auch soweit Wasser- und Bodenverbände Parteien sind

  • VG Schleswig, 25.09.2019 - 4 A 102/17

    Heranziehung zu einem Niederschlagswasseranschlussbeitrag

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 L 235/96

    Umbau einer Wasserversorgungseinrichtung

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